Energiedaten analysieren und auswerten
Energieauditpflicht
Der Gesetzgeber verpflichtet zunehmend Unternehmen zur systematischen Verbesserung der betrieblichen Energieeffizienz.
Große Unternehmen des produzierenden Gewerbes
Große Unternehmen des produzierenden Gewerbes benötigen hierzu einen Nachweis über ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001, um weiterhin den sogenannten Spitzenausgleich (Energie- und Stromsteuergesetz) geltend machen zu können.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) müssen zum Erhalt des Spitzenausgleis die Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1 oder die Einführung eines alternativen Systems nach § 3 SpaEfV nachweisen.
Alle Unternehmen, die Nicht-KMU sind
Alle Unternehmen, die Nicht-KMU sind, trifft die Energieauditpflicht nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G). Die betroffenen Unternehmen sind verpflichtet ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 einzuführen, es sei denn, es verfügt bereits über ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001.
Das Energieaudit analysiert den aktuellen Status in Vier-Jahres-Intervallen. Das Energiemanagementsystem basiert auf einem permanenten Verbesserungsprozess, wofür ein Energieaudit auch die Grundlage sein kann.
Für die gesetzeskonforme Umsetzung stehen wir Ihnen mit effizienter Beratung durch ausgebildete und zertifizierte Auditoren zur Seite.
Soft- und Hardware im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Weitere Informationen finden Sie auf der
Oder sprechen Sie uns einfach an.
Ihre Ansprechpartner
Energieversorgung Mittelrhein AG
Bereich Geschäftskunden und Key Accounts
Sabrina Scheske
Telefon: 0261 402-61217
E-Mail: Sabrina.Scheske@evm.de
Valerie Schmitz
Telefon: 0261 402-61222
E-Mail: Valerie.Schmitz@evm.de